Abrechnung und Kostenübernahme

Bitte beachten Sie, dass ich eine Privatpraxis führe und nur in Ausnahmefällen über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen kann.


Private Krankenversicherungen, Heilfürsorge & Beihilfe
Die privaten Krankenkassen sowie die Beihilfestellen und Heilfürsorge erstatten i.d.R.
 die Kosten für die Psychotherapie in voller Höhe, denn ich rechne nach der Gebührenordnung für privat praktizierende Psychotherapeut*innen (GOP) ab und richte mich nach den aktuellen Abrechnungsempfehlungen. 

Selbstzahler*innen
Wenn Sie als Selbstzahler*in in die Praxis kommen, entfallen Formalitäten mit den Versicherungen und die Therapie kann sofort beginnen.
In der Abrechnung halte ich mich an die aktuellen Abrechnungsmodalitäten der Psychotherapeutenkammer. Nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) werden in einer Sitzung a 50 min die GOP 870a sowie 801a; dies entspricht einem Honorar von 134,07€.





Kooperationspartner

Wenn Sie bei der Bahn BKK versichert sind, wird Ihre Behandlung bei mir vollständig übernommen.



Wenn Sie über einen meiner Kooperationspartner ICAS und Preventon kommen, werden die Kosten für Sie übernommen und Sie können bei Kapazität zeitnah beginnen.








Bitte beachten Sie, dass ich nur auf Grundlage des sogenannten  Kostenerstattungsverfahrens mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeite und nicht über die Kassenzulassung als Vertragspraxis. 


hier gibt's weitere Infos zur Kostenerstattung