Abrechnung und Kostenübernahme

Bitte beachten Sie, dass ich eine Privatpraxis führe und nur in Ausnahmefällen über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen kann.


Private Krankenversicherungen, Heilfürsorge & Beihilfe
Die privaten Krankenkassen sowie die Beihilfestellen und Heilfürsorge erstatten zwar prinzipiell die Kosten für die Psychotherapie bei  mir, denn ich rechne nach der Gebührenordnung für privat praktizierende Psychotherapeuten (GOP) ab. Allerdings hängt die Höhe der Kostenübernahme von Ihren persönlichen Versicherungsbedingungen ab. Bitte beachten Sie, dass der GOP-Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar je 50 min (3,0 fach bzw. 131,14 €) den 2,3-fachen Satz (100,55 €) überschreitet. Bitte klären Sie vorab, zu welchem Anteil Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.

Selbstzahler
Wenn Sie als Selbstzahler in die Praxis kommen, entfallen Formalitäten mit den Versicherungen und die Therapie kann sofort beginnen.
Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Steigerungsfaktor für die Ziffer 870 (Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer 50 Minuten) beträgt derzeit 3,0. Das entspricht einem Honorar von 131,14€.


Kooperationspartner

Wenn Sie bei der Bahn BKK versichert sind, wird Ihre Behandlung bei mir vollständig übernommen.



Wenn Sie über einen meiner Kooperationspartner ICAS und Preventon kommen, werden die Kosten für Sie übernommen und Sie können bei Kapazität zeitnah beginnen.








Bitte beachten Sie, dass ich nur auf Grundlage des sogenannten  Kostenerstattungsverfahrens mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeite und nicht über die Kassenzulassung als Vertragspraxis. 


hier gibt's weitere Infos zur Kostenerstattung